Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Hille-Neuenbaum, L 766, Frothheimerstr. 105, FR Osten um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 71 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax TPH-S, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Vordruck Anhörung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”