Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 32479 Hille, auf der L 770 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden am 15.01.2016 anstatt der erlaubten 70 km/h 97 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Lasermessung, Einseitensensor, ES 3.0 und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke

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