Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hille-Südhemmern, L 766, Mindener Str. 265, FR Westen, innerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax Speedophot Digital, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Formular Anhörung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”