Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Hochdorf, Gem. Hochdorf, A 65, km 108,4, FR Ludwigshafen um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 81 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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