Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Kiel, Konrad-Adenauer-Damm um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 71 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kiel übersandte Vordruck Anhörung

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