In Barbing, auf der A 3 Süd, Ri Passau, Ab. 1120, in Höhe km 2,213 wurde der Sicherheitsabstand unterschritten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h und einem erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von 61,5 m. Beweismittel für den begangenen Verkehrskontrollsystem VKS3, Video, Foto

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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