Der erforderliche Sicherheitsabstand wurde nicht eingehalten. In Lenting, auf der BAB A 9, München, im Abschnitt 920, bei km 1,636 wurde bei einer Geschwindigkeit von 170 km/h statt des nötigen Abstandes von 85,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 24,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 dokumentiert.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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