Am 26.10.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 136 km/h der erforderliche Abstand von 68 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Dormagen, BAB 57, km 94,100, Fahrtrichtung Köln unterschritten. Der Abstand betrug 33,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.  Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß VKS – Messung, Zeugenaussagen

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss

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Bußgeldbescheid nach Unterschreitung des erforderlichen Abstandes
Unterschreitung des erforderlichen Abstandes