Der Abstandsverstoß erfolgte in Marl, auf der Bundesautobahn A 43, bei km 47,363, RF Wuppertal. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 156 km/h der erforderliche Abstand von 78,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 29,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Bußgeld: 180,00 €

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen

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