Der Abstandsverstoß erfolgte auf der BAB 10, bei km 99,3, in FR AD Werder. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 99 km/h der erforderliche Abstand von 49,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 21,74 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Video, Foto, Auswerteprotokoll
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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