Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Marl, auf der BAB 52, bei km 22,725, Fahrtrichtung MS-MO mit 12 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: ESO Einseitensensor ES3.0, Bild,

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsidium Münster übersandt.

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