Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 83,9, in Richtung AD Nuthetal mit 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 105 km/h. Beweismittel: Einseitensensor  Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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