Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Essen, Überruhrstraße vor Laterne-Nr. 39 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 57 km/h, zulässig waren 30 km/h. Die Überschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Vordruck “Fahreranfrage” wurde von übersandt.
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