Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Essen, Überruhrstraße vor Laterne-Nr. 39 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 57 km/h, zulässig waren 30 km/h. Die Überschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Vordruck “Fahreranfrage” wurde von übersandt.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”