Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h wurde auf der BAB 9, im Bereich von km 38,1, in FR Leipzig bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor ES3.0 mit Beweisfoto ergab 103 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung

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