Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Göttingen, auf der B 27, Roringer Berg, bei km 6,540, Richtung Waake um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät Robot TPH-S, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Göttingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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