In Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät Poliscan F1 HP mit Foto 71 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen

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