Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leinfelden-Echterdingen auf der BAB 8, in Höhe km 198,420, Karlsruhe – München die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lasergerät PoliScan Speed und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 83 km/h bei erlaubten 60 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung
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