Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 133 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Sensormessung, ES3.0, Bild

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)erlassen.

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