Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 7, Hh. Brücke K 10, Horster Landstraße, Gemarkung Horst wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 110 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Vordruck Anhörung wurde von  Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandt.

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