Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 72, km 159,3, Gem. Rötha, FR Hof – Leipzig wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 104 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES8.0 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Vordruck Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandt.

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