Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der L 400, Abs. 10, km 2,4, in Richtung Waltersdorf wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 88 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: TPH-S stationär Kamera 2.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Dahme-Spreewald übersandte Vordruck Anhörung.

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