Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Freiburg, auf der Guildfordallee, auswärts Auffahrt Uffhauserstr. wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 101 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Stadt Freiburg übersandt.

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