Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Gersthofen, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 340, km 1,350 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 147 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Viechtach erlassen.

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