Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Goch, B 9, Abzw. Aspern, km 0,080, FR A 57 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 96 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Vordruck Anhörung wurde von Bußgeldstelle Kreis Kleve übersandt.

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