Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Gundersheim, Gem. Gundersheim, auf der A 61, Höhe km 331,1, FR Süden wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 162 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) eröffnet.
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