Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Königswinter-Petersberg, L 331, Abs. 2, km 0,22, FR B 42 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 78 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit VDS M5 digital mit Frontfoto, Fahrverbot 1 Monat

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis erlassen.

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