Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Leinfelden-Echterdingen, auf der BAB 8, km 198,420, Karlsruhe München, (Überleitung zur B 27, Richtung Tübingen) wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 81 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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