Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Mehlingen, auf der A 63, bei km 70,9, Gem. Mehlingen, FR Mainz wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 130 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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