Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gemarkung Wedemark, auf der BAB 352, bei km 0,061, Richtung Hamburg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ESO 103 km/h Foto liegt vor.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover

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