Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Borgstedt, Rader Hochbrücke, auf der A 7, in Höhe km 59,485, in Rtg. Norden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 126 km/h, bei erlaubten 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h .
Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein

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