In Dortmund, auf der BAB 45, bei km 9,35, Fahrtrichtung Oberhausen / Hannover wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 10 km/h überschritten. Gemessen wurden 110 km/h mit Messgerät PoliScan Speed, bei zulässigen 100 km/h. 

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Dortmund übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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