In Hamburg, auf der BAB 25, in Höhe km 0,6, OT.-Nr. 612, in Richtung Westen wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden 82 km/h mit Lasergerät, bei zulässigen 60km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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