Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 12, im Bereich von km 13,5, Fahrtrichtung Storkow die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 111 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 31 km/h .

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg/Internetwache

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