Auf der BAB 14, Dresden-Magdeburg, bei km 93.02 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät ESO ES3.0 96 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
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