In Höhe km 9.0, auf der BAB 15, in FS Vetschau wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 ergab 98 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweisfoto liegt vor.

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

Verletzte Vorschriften : § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

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