Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit Bußgeldbescheid geahndet. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 3, bei km 45,550, Gem. Neustadt/Wied, in FR Frankfurt/Main um 30 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor ES3.0 130 km/h. Bußgeld: 80,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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