Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 48, in Höhe km 14,910,in der Gemeinde Weitersburg, FR Vulkaneifel um 23 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor ES3.0 123 km/h, Bußgeldbescheid über 90,00 € erhöht wegen Voreintragung erlassen
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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