Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 650, in der Gem. Ludwigshafen, bei km 1,5, Fahrtrichtung Ludwigshafen um 24 km/h bei zulässigen 90 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ProViDa 114 km/h Bußgeld: 70,00 €, 1 Punkt

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erließ Bußgeldbescheid

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