Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 47059, Duisburg, auf der L 60, FR SO., Höhe Abfahrt A 40/Venlo um 38 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor ES3.0 98 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Duisburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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