In 88427 Bad Schussenried-Sattenbeuren, L 275 , OD wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 21.09.2015 um 42 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 92 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto, ES 3.0. Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Biberach

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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