Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Gem. Borgstedt, Rader Hochbrücke, auf der Bundesautobahn A 7, bei km 59,485 in Rtg. Norden um 52 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Messung mit Lasergerät mit Foto 132 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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