Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Burghaun, auf der B 84, vor Einmündung Steinbacher Str., im Ortsteil Gruben, Fahrtrichtung Fulda um 17 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät: Vitronic, stationäre Messanlage mit Foto 57 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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