In Horst, auf der A 7, Richtung Hamburg/Lübeck wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h überschritten. Gemessen wurden 133 km/h, bei zulässigen 100 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
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