Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde in der Gemarkung Horst, auf der Bundesautobahn A 7, bei km 18,4, Richtung Hannover die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Leivtec XV.3 101  km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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