Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stuttgart, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät: PoliScan F1 HP mit Foto 71 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen

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