Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bielefeld, auf der BAB A 2, bei km 329,415, mittlere Spur, FR Hannover um 32 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: speedophot RADAR 132 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Bielefeld übersandte Fragebogen für Fahrzeughalter

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