In Frankfurt am Main, Sonnemannstraße, vor EZB wurde die zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei zulässigen 50 km/hum 33 km/h überschritten, Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 83 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG 11.3.6, BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Zeugenfragebogen

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