In Alt Schwerin auf der B 192, Ortsausgang, Abs. 235, km 4,2-4,0, Ri Karow wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 02.12.2015 um 24 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 74 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Frontfoto

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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