Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bonn, Bad Godesberg, Straßentunnel, FR Mehlem (Süden) um 36 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: VDS M5 digital 66 km/h

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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